Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern/Wohnungen zur Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahmebestätigung des Mieters auf ein Angebot des Vermieters zustande. Die Annahmebestätigung kann durch Brief, E-Mail oder Fax erfolgen. Die Annahme erfolgt auch durch die Buchung über eine eigene oder fremdbetriebene Buchungswebseite, auf der das jeweilige Inserat gelistet ist.
Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde.
Alle Ansprüche gegen den Vermieter, die der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist unterfallen, verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn (§ 199 Abs. 1 BGB); Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gemieteten Zimmer/Wohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer-/Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
Der für die Zimmer-/Wohnungsüberlassung und eventuelle weitere Leistungen vereinbarte Betrag ist vor der Übergabe der Zimmer/Wohnungen unbar nach Rechnungsstellung zu zahlen. Ein Anspruch auf Überlassung der Zimmer/Wohnungen und eventueller weiterer Leistungen vor vollständiger Zahlung besteht nicht. Schecks, Kredit- bzw. EC-Karten oder Bargeld können nicht angenommen werden. Der Vermieter ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8,17 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Anmietung wird eine Reinigungsgebühr pro Person und Aufenthalt erhoben. Bei einer Anmietung für einen Zeitraum von mehr als einem Monat wird diese Gebühr in jedem weiteren Monat erneut fällig und es erfolgt eine umfassende Reinigung durch den Vermieter.
Weitere Zahlungsbedingungen sind zwischen dem Vermieter und dem Kunden individuell zu vereinbaren.
Eine vorzeitige Abreise berechtigt den Mieter nicht, die anteilige Miete zurückzufordern oder einzubehalten.
Bei einer Mietdauer von mehr als einem Monat ist der Mieter verpflichtet, die Miete nach Rechnungsstellung vor Beginn des neuen Monats zu entrichten. Bei Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer ist die Miete entsprechend vor Beginn des Verlängerungszeitraums zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Miete sowie des Entgelts für eventuelle weitere Leistungen ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt unverzüglich zu räumen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Die vereinbarten Preise gelten pro Bett/Person und Übernachtung; der Übergabetag ist voll zu zahlen, der Rückgabetag ist gemäß Ziffer VI, 3 kostenfrei. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung in Höhe von maximal 50 % der Miete und/oder der Kosten für eventuelle weitere Leistungen zu verlangen. Ziffer III, 3 gilt entsprechend.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Gegenforderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.
IV. Nichtinanspruchnahme und Nichtbereitstellung der Zimmer/Wohnungen
Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Vertragsdauer.
Sollte der Vermieter die Zimmer/Wohnungen nicht bereitstellen, ist er verpflichtet, dem Mieter Schadensersatz zu leisten, nachdem ihm die Möglichkeit eingeräumt wurde, adäquate Ersatzzimmer oder -wohnungen bereitzustellen.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um die Zahlungspflicht des Mieters möglichst gering zu halten. Der Mieter kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
V. Außerordentliches Rücktrittsrecht des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
höhere Gewalt vorliegt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Gründe die Vertragserfüllung unmöglich machen,
ein Verstoß gegen Ziffer VIII dieser AGB durch den Mieter bzw. die Bewohner erfolgt,
wesentliche Tatsachen bezüglich der Bewohner oder des Zwecks der Anmietung falsch oder irreführend angegeben wurden,
Beschädigungen der Zimmer/Wohnungen oder des Gebäudes/Grundstücks über den üblichen Gebrauch hinaus vorgenommen werden,
Anhaltende Störungen oder Gefährdungen des Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder des Ansehens des Vermieters vorliegen,
unbefugt Dritten Übernachtungen gestattet werden oder
ein sonstiger vertragswidriger Gebrauch der Mietsache erfolgt.
Bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter besteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Die gesetzlichen Gründe für eine außerordentliche Kündigung bleiben unberührt.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Zimmer- oder Wohnungsnummer. Die im Angebot oder in der Bestätigung genannte Nummer dient lediglich zur Orientierung.
Die gemieteten Zimmer/Wohnungen stehen ab 15:00 Uhr des vereinbarten Übergabetages zur Verfügung. Ein früherer Zutritt ist nicht garantiert.
Am Rückgabetag sind die Zimmer/Wohnungen spätestens um 10:00 Uhr in sauberem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe kann eine Pauschale von 250,- € zzgl. MwSt. erhoben werden. Bei über den üblichen Gebrauch hinausgehenden Verschmutzungen kann eine pauschale Reinigungsgebühr von 500,- € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden.
Alle Zimmer/Wohnungen sind Nichtraucherzimmer/-wohnungen. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird ein Schadenersatz in Höhe von 1.000,- € zzgl. MwSt. erhoben.
Vom Mieter verursachte Schäden sind nach Rechnungsstellung unverzüglich zu begleichen.
VII. Haftung
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, insbesondere bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansprüche auf Schadensersatz sind, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt.
Der Mieter haftet für alle von ihm oder den Bewohnern verursachten Schäden. Etwaige Mängel sind dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen.
Für vom Mieter auf dem Grundstück abgestellte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte wird keine Verwahrungshaftung übernommen, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegt vor.
VIII. Untervermietung, zweckfremde Nutzung
Die Untervermietung oder zweckfremde Nutzung der Zimmer/Wohnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Hierbei wird § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
IX. Sonstige Bestimmungen
Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine verbindliche Hausordnung aufzustellen.
Haustiere sind nicht gestattet.
Der Verlust eines Schlüssels wird pauschal mit 50,- € in Rechnung gestellt.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mülltrennung und -entsorgung selbst vorzunehmen. Nicht ordnungsgemäß entsorgter Müll kann mit einer Gebühr von 50,- € belegt werden.
Dem Vermieter und seinen Mitarbeitern ist jederzeit das Betreten der Zimmer/Wohnungen zur Durchführung von Reinigungen, Reparaturen oder zur Kontrolle gestattet.
X. Stornierung
Kostenfreie Stornierung:
Der Mieter kann den Vertrag kostenfrei bis 5 Tage vor Anreise stornieren, sofern keine non-refundable Rate gebucht wurde.
Stornierung bei non-refundable Rate:
Wurde eine non-refundable Rate gebucht, findet eine kostenfreie Stornierung nicht statt.
Stornierung nach 5 Tagen vor Anreise:
Bei Stornierungen, die weniger als 5 Tage vor Anreise erfolgen, werden 100 % der vereinbarten Miete als Stornokosten fällig.
XI. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, der Bestätigung, der Hausordnung oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort ist der Sitz des Vertragsgegenstandes.
Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Essen, sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Es gilt deutsches Recht.
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